Honorar

„Gesundheit ist nicht alles, aber ohne Gesundheit ist alles nichts.
Es gibt 1000 Krankheiten, aber nur eine Gesundheit.“

(Arthur Schopenhauer – Philosoph, 1799 – 1860)

Meine Praxis ist eine reine Privatpraxis. Selbstzahler können meine Leistungen in Anspruch nehmen. Heilpraktikerkosten werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Als private Praxis habe ich das Privileg, auch neuere Therapieverfahren anwenden zu dürfen, die im heutigen Gesundheitssystem bisher noch nicht als erstattungsfähig anerkannt sind. Dazu gehört insbesondere die tiefenpsychologische Hypnosetherapie, die sich in unserem Arbeitsfeld als sehr hilfreich erwiesen hat.

Die Kosten für Hypnosetherapie nach dem Heilpraktikergesetz und für Paarberatung / Paartherapie und Sexualberatung / Sexualtherapie werden normalerweise nicht von den gesetzlichen Kassen getragen.

Ihre Vorteile als Selbstzahler/in:

  • Keine langen Wartezeiten
  • Sie bestimmen selbst die Dauer und die Häufigkeit der Beratung.
  • Niemand erfährt von Ihrem Anliegen (weder Ihre Krankenkasse, noch sonst irgendeine andere Stelle oder Person).
  • Therapiemöglichkeiten für Kassenpatienten in der zweijährigen Sperrfrist (nach abgebrochener oder beendeter Therapie).

 

Kontakt:

Während einer Beratung gehe ich nicht ans Telefon. Sie können eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen. Außerdem können Sie mich über mein Kontaktformular kontaktieren. Ich rufe Sie umgehend zurück oder schreibe Ihnen eine E-Mail. Verschwiegenheit ist eine Selbstverständlichkeit. Wenn ich Sie zurückrufe, melde ich mich nur mit meinem Namen. Ich unterliege der Schweigepflicht. Sie können sich auf absolute Diskretion verlassen.

Kosten/Hinweise:

Eine Einzelberatungs- / Einzeltherapiestunde (60 Minuten) kostet 75,- €. Es wird zeitanteilig abgerechnet. Das Erstgespräch dauert 2 Stunden.

Eine Paartherapiestunde (60 Minuten) kostet 120,- €. Bei Paartherapien hat sich eine längere Sitzungsdauer (120 Minuten) bewährt. Für das Erstgespräch ist es sinnvoll 2-3 Stunden einzuplanen. Es wird zeitanteilig abgerechnet.

Bitte haben Sie Verständnis, dass eine Verkürzung des Zeitraums beim Erstgespräch aufgrund meiner Vorgehensweise nicht möglich ist.

Bei der Hypnose ist ein Vorgespräch nötig. Das Vorgespräch dauert 2 Stunden und kostet 150,- €. Die Hypnosesitzung dauert 2 Stunden. Eine Stunde Hypnosesitzung (60 Minuten) - kostet 90 Euro. Es wird zeitanteilig abgerechnet.

Lösungsorientierte Kurzzeittherapie dauert 3,5 Stunden. Einzel-Kurzzeittherapie kostet 262,50 €. Kurzzeittherapie für Paare kostet 420,- €.

Achtung:

Bei Terminen ab 18 Uhr, als auch am Wochenende erhöht sich der Stundensatz jeweils um 20,- €.

Aus organisatorischen Gründen bitte frühstens 5 Minuten vor der vereinbarten Zeit klingeln.

Heilbehandlungen sind umsatzsteuerfrei.

Das Honorar ist jeweils am Ende der Sitzung in bar zu begleichen.

Es gibt keine Verträge.

 

Coaching, Paartherapien und Paarberatungen gelten im Sinne des Steuerrechtes nicht als „Heilbehandlungen“ und sind somit umsatzsteuerpflichtig, d.h. zusätzlich zum genannten Honorar ist die aktuell gültige MwSt. aufzuschlagen.

Die Kosten für berufsbezogenes Coaching sind für Gewerbetreibende und Freiberufler normale Betriebsausgaben. Als Angestellter haben Sie die Möglichkeit, diese in der Steuererklärung als Werbungskosten geltend zu machen.

Wenn Sie die Auslagen nicht von der Krankenkasse erstattet bekommen sollten, so können Sie diese in der Steuererklärung als „Sonderausgabe“ geltend machen.

Haben Sie Verständnis, dass ich Ihnen keinen Erfolg garantieren kann und kein Heilversprechen abgeben kann.

 

Zur Information:

Gemeinsame Presseinformation von DGSF und SG Systemische Verbände begrüßen die Anerkennung der Systemischen Therapie durch den Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie (Berlin/Köln, 8.1.2009) Der Wissenschaftliche Beirat Psychotherapie (WBP) hat im Dezember 2008 die Systemische Therapie als wissenschaftlich anerkanntes Psychotherapieverfahren eingestuft – sowohl für die Psychotherapie Erwachsener als auch für die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie. In einer gemeinsamen Erklärung begrüßen die beiden systemischen Verbände, Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie (DGSF) und Systemische Gesellschaft (SG), die Entscheidung des Beirats. Die Systemische Therapie sei ein weltweit verbreitetes, hoch wirksames und kostengünstiges Psychotherapieverfahren, dessen „offizielle Anerkennung“ auch in Deutschland überfällig gewesen sei. Die Verbände erwarten, dass die Systemische Therapie damit auch für den ambulanten Bereich als Leistung der gesetzlichen Krankenkassen zugelassen wird. In einem ersten Gutachten von 1999 hatte der WBP die Systemische Therapie noch nicht als wissenschaftlich anerkannt bewertet. Nun stellt er auf der Grundlage einer von den beiden systemischen Verbänden SG und DGSF im Jahr 2006 vorgelegten Expertise fest: Systemische Therapie kann entsprechend den Beurteilungskriterien des WBP als wissenschaftlich anerkannt gelten und als Verfahren für die vertiefte Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten nach dem Psychotherapeutengesetz empfohlen werden.  Das am 14. Dezember 2008 verabschiedete Gutachten des Wissenschaftlichen Beirates Psychotherapie ist auf den Internetseiten des Beirats veröffentlicht